Unfallinstandsetzung — wir kümmern uns um alles
Vom Kostenvoranschlag bis zur Versicherungsabwicklung: Sie geben den Schlüssel ab, wir den Rest.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026Was tun nach einem Unfall — die richtige Reihenfolge
Erst durchatmen, dann Schritt für Schritt:
- 1. Absichern: Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.
- 2. Dokumentieren: Fotos von beiden Fahrzeugen, Kennzeichen, Unfallstelle und Schäden aus mehreren Winkeln.
- 3. Daten austauschen: Name, Kennzeichen, Versicherung des Unfallgegners. Bei unklarer Schuldfrage oder größerem Schaden: Polizei rufen.
- 4. Nichts vorschnell unterschreiben — kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle, keine Blanko-Abtretung am Telefon.
- 5. Werkstatt des Vertrauens anrufen: Wir beraten Sie zur Reihenfolge von Gutachten, Schadenmeldung und Reparatur — kostenlos und ehrlich.
Wer zahlt was? Haftpflicht oder Kasko
Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt die Reparatur — und Sie haben freie Werkstattwahl. Ab einem größeren Schaden haben Sie zudem das Recht auf einen unabhängigen Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Selbst verschuldet: Hier springt Ihre Vollkasko ein (abzüglich Selbstbeteiligung). Wichtig: Manche Kasko-Tarife haben eine Werkstattbindung — ein Blick in den Vertrag lohnt, wir helfen beim Einordnen.
So läuft die Abwicklung bei uns
Sie bringen das Fahrzeug vorbei oder schicken uns erste Fotos per WhatsApp. Danach übernehmen wir: Kostenvoranschlag, Abstimmung mit Versicherung und Gutachter, Instandsetzung und Endkontrolle — inklusive direkter Abrechnung mit der Versicherung. Für die Reparaturzeit steht ein Ersatzwagen bereit (bitte bei der Terminvereinbarung ansprechen). Sie bekommen Ihr Auto fertig zurück und mussten sich um nichts kümmern.
Tipp: Schicken Sie uns direkt nach dem Unfall Fotos per WhatsApp — wir geben Ihnen noch am selben Tag eine erste Einschätzung zu Schaden und Vorgehen.
Kurz beantwortet
Unfallstelle absichern, bei Verletzten den Notruf 112 wählen, Fotos von Fahrzeugen und Unfallstelle machen, Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Bei unklarer Schuldfrage oder größerem Schaden die Polizei rufen. Danach: Werkstatt Ihres Vertrauens kontaktieren — nichts vorschnell unterschreiben.
Nein. Sie haben freie Werkstattwahl — bei einem unverschuldeten Unfall immer, bei Kaskoschäden je nach Vertrag (Werkstattbindung prüfen). Die Versicherung darf Ihnen die Reparatur in Ihrer Wunsch-Werkstatt nicht verwehren.
Ja, komplett: Schadenmeldung, Kostenvoranschlag, Abstimmung mit dem Gutachter und die direkte Abrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ja, wir haben einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug — bitte bei der Terminvereinbarung ansprechen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Termin oder kurze Frage?
Anrufen oder WhatsApp schreiben — wir melden uns schnellstmöglich mit einer ehrlichen Einschätzung.